Der Energieausweis        

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Neueste zum Energieausweis 


Für einige Vermieter bzw. Verkäufer ist es 5 nach 12 !

Nach dem Willen des Bundesrates sind Energieausweise :

  • Für Bestandsgebäude mit einem Baufertigstellungsjahr bis 1965  ab dem 1. Juli 2008  potentiellen Mietern (nicht erforderlich für Bestandsmieter) oder Käufern zugänglich zu machen. 
  • Für Bestandsgebäude mit einem Baufertigstellungsjahr ab 1966 sind Ausweise ab dem 1. Januar 2009 zugänglich zu machen; 
  • Für Nichtwohngebäude ab dem 1. Juli 2009.                                                                               

    Siehe Skizze dazu 
     

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EnEV 2009 - Energieeinsparverordnung für Gebäude
Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung – EnEV 2009)

 

EnEV 2009 gilt seit 1. Oktober 2009

Die Änderungen wurden hier z.Zt. noch nicht eingearbeitet.

Gegenüberstellung    EnEV 2007 - EnEV 2009 

Sie finden die Synopse : HIER

Näheres finden Sie auf den Seiten von : 

- EnEV-online: Energieeinsparverordnung EnEV und Energiepass im Internet  

z.B.:

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EnEV 2009 in Kraft: Seit 1. Oktober 2009 gilt bundesweit die neue, verschärfte EnEV 2009.
Sie hat die EnEV 2007 abgelöst. Was ist neu und was ändert sich durch die EnEV 2009? Welche Geldstrafe droht, wenn Fachleute oder ihre Kunden sie missachten? Welche EnEV gilt für Ihr Vorhaben? Lesen Sie die Antworten auf Fragen zur EnEV 2009, EnEV 2007, EnEV 2004.

 

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis ?

In der EnEV  ist für einen Teil des Gebäudebestands in Deutschland Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen vorgesehen. 

Bedarfsausweis :

Berechnung auf Basis des Energiebedarfs

Der bedarfsorientierte (große) Energieausweis macht den Energiebedarf für Gebäude sichtbar.
Der bedarfsorientierte Energieausweis beurteilt die vorhandene Gebäudedichtheit und Anlagentechnik unter energetischen Aspekten, unabhängig von Standort, Nutzung und Witterungseinflüssen.

Verbrauchsausweis:

Ermittlung auf Basis von Energieverbrauchswerten
Der verbrauchsorientierte (kleine) Energieausweis macht den Energieverbrauch der Bewohner sichtbar.
Der verbrauchsorientierte Energieausweis orientiert sich ausschließlich am tatsächlichen Energieverbrauch des Objektes der letzten drei Jahre.
Wohnungsleerstände und eine Witterungsbereinigung müssen berücksichtigt bzw. vorgenommen werden
Mit der Witterungsbereinigung soll der ermittelte Energieverbrauch auf ein durchschnittliches Klima der letzten Jahre bezogen werden; damit wird der Einfluss von außergewöhnlichen Wetterverhältnissen wie besonders warmen oder kühlen Wintern sowie regionalen Unterschieden ausgeglichen.

Gemischt genutzte Objekte

Eine Besonderheit gilt für gemischt genutzte Objekte mit einem Gewerbeanteil von mehr als 10 %. Hier ist die Erstellung von zwei getrennten Ausweisen vorgeschrieben. 
Können die Verbrauchsdaten der verschiedenen Nutzungseinheiten nicht aufgeschlüsselt werden, ist die Erstellung zweier Bedarfsausweise erforderlich.

Welchen Ausweis benötige ich ?  ( siehe Skizze hierzu )

Nachdem die Übergangsfrist ( 01. Oktober 2008 ) abgelaufen ist, gilt für Eigentümer von Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen oder von Gebäuden, 
für die ein Bauantrag ab November 1977 gestellt wurde, die Wahlfreiheit zwischen der bedarfs- und der verbrauchsorientierten Ausweisvariante. 

Für Gebäude mit einem Bauantrag vor diesem Termin oder Gebäude mit bis zu vier Wohnungen wird der Bedarfsausweis zur Pflicht. 

Das gilt auch, unabhängig von Größe und Alter, wenn staatliche Fördermittel beantragt werden 
oder das Anforderungsniveau der 1. Wärmeschutz-Verordnung aus dem Jahr 1977 bis heute nicht erreicht ist.

( siehe Skizze hierzu )

Baudenkmäler werden von der Energieausweispflicht ausgenommen.

 

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Wer stellt Energieausweise aus ?

Die Energieausweise können von jedem, bei der  Deutsche Energie-Agentur GmbH zugelassenen, Energieberater erstellt werden.  

Registrierte Aussteller des Energiepasses :  

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Sind Sie Aussteller für Energieausweise und hier nicht genannt, so teilen Sie uns dies bitte mit !

info@haus-und-grund-eutin.de

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Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Schleswig-Holstein hat zusammen mit ihrem Partner, der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e. V., Kiel (ARGE), hierfür ein attraktives Angebot für ihre Mitglieder entwickelt. Die ARGE erstellt sowohl den Verbrauchsausweis, wie auch den Bedarfsausweis, wobei beide Ausweise jeweils für  das gesamte Gebäude ausgestellt werden. Diese Dienstleistungen erhalten exklusiv nur Haus & Grund Mitglieder mit einem Rabatt von 10 %.

Verbrauchsausweis:
Der seitens der ARGE erstellte Verbrauchsausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude kostet exklusiv für Mitglieder € 80,00 (inkl. Mehrwertsteuer). Er beinhaltet im Gegensatz zu günstigeren Angeboten wertvolle Hinweise zur energetischen Modernisierung und Sanierung des Gebäudes. Um einen solchen Verbrauchsausweis ausgestellt zu bekommen, muss zunächst das Auftragsformular ausgefüllt und die Mitgliedschaft durch den Ortsverein bestätigt werden. Anschließend sind Auftragsformular und ausgefüllter Datenerfassungsbogen an den Landesverband Haus & Grund Schleswig-Holstein zu übersenden.

Bedarfsausweis:
Der ebenfalls beim Kooperationspartner erhältliche Bedarfsausweis (€ 360,00 inkl. Mehrwertsteuer für Mitglieder) enthält eine Besichtigung des Gebäudes durch den Sachverständigen der ARGE. Auch hier ist zunächst das Auftragsformular auszufüllen und die Mitgliedschaft durch den Ortsverein zu bestätigen. Anschließend ist das Auftragsformular an den Landesverband Haus & Grund Schleswig-Holstein zu übersenden.

Bitte beachten: Sobald der Gewerbeanteil in Ihrem Gebäude einen Flächenanteil von 10 % übersteigt, benötigen Sie zwei eigenständige Verbrauchsausweise und zwar einen für das Wohngebäude und einen für das Gewerbeobjekt. Hierzu ist eine detaillierte Flächenverteilung und eine Abgrenzung der Verbrauchszahlen erforderlich.

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Auf den Seiten des Landesverbandes :

Hier finden Sie einige Fragen und Antworten zum Energieausweis

Vordrucke zum Energieausweis
( Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V.)

Auftragsformular!  
( Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V.)

Beide Energieausweise beinhalten Modernisierungsempfehlungen gem. §20 EnEV für kostengünstige Verbesserungen der Energieeffizienz des Gebäudes.

Dies jedoch in unterschiedlicher Aussagekraft, je nach Art und vereinbartem Leistungsumfang des Ausweises .

Haben Sie einen eigenen Energieberater, dann fragen Sie ihn nach seinen Vordrucken zur Datenerfassung 

 

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erstellt von Haus&Grund Schleswig-Holstein  03/2009