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Das Neueste zum Energieausweis
Nach dem Willen des Bundesrates sind Energieausweise :
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Die Änderungen wurden hier z.Zt. noch nicht eingearbeitet. Gegenüberstellung EnEV 2007 - EnEV 2009 Sie finden die Synopse : HIER
Näheres finden Sie auf den Seiten von :
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis ? In der EnEV ist für einen Teil des Gebäudebestands in Deutschland Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen vorgesehen. |
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Bedarfsausweis : Berechnung auf Basis des Energiebedarfs
Der
bedarfsorientierte (große)
Energieausweis macht den Energiebedarf für Gebäude sichtbar.
–Der
bedarfsorientierte
Energieausweis
beurteilt die vorhandene Gebäudedichtheit und Anlagentechnik unter
energetischen Aspekten, unabhängig von Standort, Nutzung und
Witterungseinflüssen.
Verbrauchsausweis:
Ermittlung
auf Basis von Energieverbrauchswerten–
Der verbrauchsorientierte (kleine) Energieausweis macht den Energieverbrauch der Bewohner sichtbar.
–Der
verbrauchsorientierte
Energieausweis
orientiert sich ausschließlich am tatsächlichen Energieverbrauch des
Objektes der letzten
drei Jahre.
•Wohnungsleerstände
und eine Witterungsbereinigung müssen berücksichtigt bzw. vorgenommen
werden
•Mit
der Witterungsbereinigung soll der ermittelte Energieverbrauch auf ein
durchschnittliches Klima der letzten Jahre bezogen werden; damit wird der
Einfluss von außergewöhnlichen Wetterverhältnissen wie besonders warmen
oder kühlen Wintern sowie regionalen Unterschieden ausgeglichen.
Gemischt genutzte Objekte Eine Besonderheit gilt für gemischt genutzte
Objekte mit einem Gewerbeanteil von mehr als 10 %. Hier ist die
Erstellung von zwei getrennten Ausweisen vorgeschrieben. Welchen Ausweis
benötige ich ? (
siehe Skizze hierzu ) Das gilt auch, unabhängig von Größe und
Alter, wenn staatliche Fördermittel beantragt werden Baudenkmäler werden von der Energieausweispflicht ausgenommen.
Wer stellt Energieausweise aus ? Die Energieausweise können von jedem, bei der Deutsche Energie-Agentur GmbH zugelassenen, Energieberater erstellt werden. Registrierte
Aussteller des Energiepasses : xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
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Sind Sie Aussteller für Energieausweise und hier nicht genannt, so teilen Sie uns dies bitte mit ! xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Schleswig-Holstein hat zusammen mit ihrem Partner, der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e. V., Kiel (ARGE), hierfür ein attraktives Angebot für ihre Mitglieder entwickelt. Die ARGE erstellt sowohl den Verbrauchsausweis, wie auch den Bedarfsausweis, wobei beide Ausweise jeweils für das gesamte Gebäude ausgestellt werden. Diese Dienstleistungen erhalten exklusiv nur Haus & Grund Mitglieder mit einem Rabatt von 10 %.
Verbrauchsausweis: Bedarfsausweis: Bitte beachten: Sobald der Gewerbeanteil in Ihrem Gebäude einen Flächenanteil von 10 % übersteigt, benötigen Sie zwei eigenständige Verbrauchsausweise und zwar einen für das Wohngebäude und einen für das Gewerbeobjekt. Hierzu ist eine detaillierte Flächenverteilung und eine Abgrenzung der Verbrauchszahlen erforderlich. |
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Auf den Seiten des Landesverbandes : Hier finden Sie einige Fragen und Antworten zum Energieausweis Vordrucke
zum Energieausweis Auftragsformular! |
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Beide Energieausweise beinhalten Modernisierungsempfehlungen gem. §20 EnEV für kostengünstige Verbesserungen der Energieeffizienz des Gebäudes. Dies jedoch in unterschiedlicher Aussagekraft, je nach Art und vereinbartem Leistungsumfang des Ausweises . Haben Sie einen eigenen Energieberater, dann fragen Sie ihn nach seinen Vordrucken zur Datenerfassung
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erstellt von Haus&Grund Schleswig-Holstein 03/2009