Aktuelles

Auswahl :

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Neues Förderprogramm des Landes Schleswig-Holstein

Zuschüsse für private Vermieter mit einem Wohnungsbestand von bis zu 20 vermieteten Wohnungen

und selbstnutzende Eigentümer

Es gibt wieder Zuschüsse! Nach langen Verhandlungen konnte der Verband das 

Innenministerium Schleswig Holstein überzeugen, Mittel aus dem Wohnraumförderungsprogramm

des Landes für echte Zuschüsse freizugeben.

Das Programm startet am 15. Mai 2012.

Die Richtlinien für das Zuschussprogramm sowie die dazugehörigen Anträge  werden mit dem Programmstart auf der Homepage des Verbands : www.haus-und-grund-sh.de  zum Herunterladen zur Verfügung gestellt.  

Hier finden Sie die wichtigsten Eckpunkte des Programms:                                                                .. Weiter                                                

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Einladung zur Mitgliederfahrt nach Ellerhoop am 02.06.2012   siehe :  Veranstaltungen

 

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Erhöhung der ZVO-Müllgebühren - was ist zu tun ?

Für rund 30 % aller  ZVO-Kunden steigen die Müllgebühren um rund 70%.

Wählt man die angebotene vierwöchige Abfuhr, erhält man bei etwa gleichen Kosten nur noch die halbe Leistung.

Dieses Vorgehen des ZVO ist nicht widerspruchslos hinzunehmen.

Unser Landesverband hat deshalb die Überprüfung der Kostenkalkulation in Auftrag gegeben, ist jedoch noch zu keinem verwertbaren Ergebnis gekommen.

Um in der Zwischenzeit nicht tatenlos zu bleiben, empfehlen wir, sich auf den Internetseiten der 

Müllrebellen - Neustadt 

über den möglichen Widerstand, Musterschreiben und eine eventuelle Sammelklage informieren zu lassen,

 

oder legen Sie Widerspruch gegen Ihren Bescheid ein.

Der Landesverband hat hierfür ein Musterschreiben vorbereitet : 

 Musterschreiben:  Widerspruch

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Beratung der Verbraucherzentrale in Eutin 

Kraftwerk im Keller?

Kleine Blockheizkraftwerke werden gefördert.

Unabhängige Energieberatung der Verbraucherzentrale

am 7. & 21. Mai 2012 in Eutin

Strom und Wärme unabhängig von den großen Energieversorgern und gleichzeitig klimaschonend selbst zu erzeugen – das ist die Idee hinter den kleinen Blockheizkraftwerken (BHKW) für Eigenheime und kleine Mehrfamilienhäuser.

Die Anschaffung eines solchen BHKW wird seit April 2012 vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) finanziell gefördert. Was bei der Entscheidung für oder gegen ein BHKW zu beachten ist, erklärt Christian Scholz, Energieberater der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.

„Wie große Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen erzeugen auch Mini- oder Mikro-BHKW gleichzeitig Strom und Wärme“, erläutert der Energieexperte. Dadurch werde der eingesetzte Brennstoff effizienter ausgenutzt, der Ausstoß von Treibhausgasen so gesenkt. Unter diesen Bedingungen bedeuteten BHKW also ein Plus an Effizienz und Klimaschutz.

Neue BHKW bis zu einer elektrischen Leistung von 20 kW für Bestandsbauten können deshalb einen einmaligen Investitionszuschuss zwischen 1.500 und 3.450 Euro erhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind: So darf es in dem Gebiet, in dem die Anlage installiert werden soll, kein – ebenfalls die Vorteile der Kraft-Wärme-Kopplung bietendes – Fernwärmeangebot geben. Die Anlage selbst muss auf der BAFA-Liste der förderfähigen Anlagen geführt werden und hohe Effizienzanforderungen erfüllen. Zudem muss der Betreiber für die Anlage einen Wartungsvertrag abschließen.   

Doch selbst wenn eine Anlage förderfähig ist, bedeutet das nicht unbedingt, dass sie auch wirtschaftlich ist. Christian Scholz gibt zu bedenken: „Gerade im Einfamilienhaus werden oftmals nicht genug Betriebsstunden erreicht, um die Anlage auszulasten. Außerdem wird die produzierte Wärme nur während der Heizperiode richtig genutzt – im Sommer dagegen ist der Bedarf viel geringer. Auch das senkt die Effizienz der Anlage.“

Wer unsicher ist, ob ein kleines BHKW für das eigene Zuhause infrage kommt, sollte daher unbedingt eine unabhängige Beratung in Anspruch nehmen. Dort könnten die ökologische und wirtschaftliche Bilanz der Anlage für den konkreten Einzelfall beurteilt und so teure Fehlinvestitionen vermieden werden.

Bei Fragen zu Eignung und Wirtschaftlichkeit von Blockheizkraftwerken hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale:

Das nächste persönliche Gespräch in Eutin findet Mo., 7. & 21. Mai 2012 von 15:00 bis 18:00 Uhr im Bürgertreff (Lesezimmer), Stollbergstr. 8 mit unserem Energieberater Dipl.-Ing. Christian Scholz statt.

Die notwendigen Termine für die persönliche Energieberatung der Verbraucherzentrale vergeben die Mitarbeiter des Rathauses gerne unter der Telefonnummer (04521) 793 222 oder 018 – 809 802 400 (0,14 EUR/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer). Mehr Informationen gibt es auf

www.verbraucherzentrale-energieberatung.de

Broschüre : Moderne Heiztechnik

Die Beratung findet regelmäßig zu allen Energiethemen statt und wird gegen eine Kostenbeteiligung von 5 Euro/30 Minuten durch qualifizierte Fachleute - Architekten, Bauingenieure, Bauphysiker und Versorgungsingenieure - kompetent durchgeführt. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.

Guter Rat ist unabhängig

Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V.

Andreas-Gayk-Straße 15, 24103 Kiel

Tel: 0431 / 5 90 99 - 10 Durchwahl -170 , Fax: -77

Internet: www.verbraucherzentrale-sh.de/

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Sonderrundschreiben des Landesverbandes 27.09.2007                                      

Wichtig !!!

Mietverträge des Verbandes

Bundesgerichtshof: Quotenabgeltungsklausel für Schönheitsreparaturen unwirksam  

nachdem weit länger als ein Jahrzehnt die Quotenabgeltungsklausel im Rahmen der Regelung der Schönheitsreparaturen in den Wohnraummietverträgen des Verbandes (Wohnungen, Eigentumswohnungen, Eigenheime) unbeanstandet geblieben ist, hat der Bundesgerichtshof diese Klausel am 26. September 2007 für unwirksam erklärt.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes hat nicht zur Folge, dass die gesamte Regelung der Schönheitsreparaturen unwirksam wird. Vielmehr bleiben Mieter im Rahmen der Regelungen verpflichtet, die Schönheitsreparaturen durchzuführen.  

In der Konsequenz hat diese Entscheidung zur Folge, dass Vermieter Ansprüche auf eine anteilige Kostenbeteiligung der Mieter an den Schönheitsreparaturen nicht mehr durchsetzen können, wenn der Auszug vor Fälligkeit der Schönheitsreparaturen erfolgt.

Für die Vielzahl der bestehenden Mietverträge, die diese Quotenabgeltungsklausel enthalten, ist  dringend davon abzuraten, die dort formulierten Ansprüche außergerichtlich und erst recht nicht gerichtlich geltend zu machen.   

In den neuesten Mietverträgen sind diese Regelungen aktualisiert worden.

Benutzen Sie für Neuabschlüsse unbedingt die aktuellen Mietverträge und vernichten alte, teilweise überholte Mietvertragsvordrucke !!!

Zu Rückfragen stehen die Verbandsjuristen den Mitgliedern gern zur Verfügung.

Weitere Pressemitteilungen des Landesverbandes :                                        

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 Neues zum WohnungsEigentumsGesetz

auf den Seiten des Landesverbandes 

Gesetzestext http://www.haus-und-grund-eutin.de/pdf.gif
Synopse altes u. neues WEG http://www.haus-und-grund-eutin.de/pdf.gif
Erläuterungen der wesentlichen Änderungen
http://www.haus-und-grund-eutin.de/pdf.gif

 

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Weitere aktuelle Mitteilungen des Bundesverbandes : Zur Startseite

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Alte Rohre raus ! ? - Alles neu ? !

Lassen Sie sich nicht verunsichern, sondern beraten!  

Hinweise zur Dichtigkeitsprüfung http://www.haus-und-grund-eutin.de/pfeil_blau_053.gif  

Erteilen Sie noch keine Aufträge für eine Rohrkontrolle !

Warnung von H&G Schleswig-Holstein vor unseriösen Anbietern zur Rohrüberprüfung   http://www.haus-und-grund-eutin.de/pfeil_blau_053.gif

Weiteres zum Thema : *

 

Dichtheitsprüfung von Entwässerungsanlagen (DIN 1986) für Gebäude u. Grundstücke in Schleswig-Holstein:

Unabhängiges Informationsportal zum Thema "Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen"
in Schleswig-Holstein  :
      

Wasser- und Verkehrs- Kontor GmbH
Ingenieurwissen für das Bauwesen
Beratende Ingenieure Behrend & Krüger       
                           Hier finden Sie weitere Hinweise dazu!    http://www.haus-und-grund-eutin.de/pfeil_blau_053.gif

 

 

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Änderungen von Vordrucken :

Die Vordrucke zur Bonitätsanfrage und Mieterselbstauskunft wurden geändert ! 

 

Bonitätsanfrage - Betriebskostenabrechnung online

SolvenzCheck


Bevor Sie Ihre Immobile vermieten, sollten Sie sich Sicherheit über die Zahlungsfähigkeit Ihres Mieters verschaffen!

Solvenzcheck/Bonitätsanfrage jetzt auch direkt bei uns !

Bei Vorlage eines ausgefüllten Auftrages zur Bonitätsanfrage und dem Formblatt : Mieterselbstauskunft,

können wir jetzt sofort  dei Überprüfung online vornehmen.

Bitte denken Sie daran, dass für jede Überprüfung ein einzelner Auftrag vorliegen muss.

Bitte melden Sie sich für weitere Informationen bei uns  : 04521 78142

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http://www.haus-und-grund-sh.de/media/leer.gif

 

Betriebskostenabrechnung

Betriebskostenabrechnung

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Erstellen Sie die Abrechnung der Betriebskosten einfach in geführten Schritten bei uns direkt online

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Einzelpreis  (ausgefüllt mehrfach druckbar)

Normalpreis   EUR 8,95
Haus & Grund Mitglieder     EUR 5,95

Rabatte
10 Stück =   5 %
20 Stück = 10 %
50 Stück = 20 %

 

 

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Verfassungsgemäße Grundsteuer  :

Verband empfiehlt Rücknahme der Rechtsmittel ! 

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Zur Internetseite des Verbandes von Haus&Grund zur Erbschaftssteuer

                                                                                  Erbschaftssteuer   http://www.haus-und-grund-eutin.de/pfeil_blau_053.gif

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Ehrlich währt am längsten...

Haus & Grund Eutin :  zum Mietrecht  

Mieter müssen ihrem neuen Vermieter die ganze Wahrheit sagen.

Entscheidung des Landgerichts Bonn (Az. 2 T 312/05).

Danach darf ein Mieter nicht verschweigen, wenn ihm das vorherige Mietverhältnis wegen Mietrückständen gekündigt worden war. Vielmehr muss er den neuen Vermieter ungefragt auf diesen Sachverhalt hinweisen. Somit kann dieser frei entscheiden, ob er dennoch den Mietvertrag zustande kommen lassen will. Der neue Vermieter ist berechtigt, den neuen Vertrag unverzüglich wegen arglistiger Täuschung anzufechten und auf Räumung zu klagen, sofern der Mieter seine Mietschulden aus dem bisherigen Mietverhältnis verheimlicht hat. Nach dieser Entscheidung müssen Vermieter nicht abwarten, bis die Voraussetzungen für eine außerordentliche fristlose Kündigung vorliegen, z. B. der Zahlungsverzug mit mehr als einer Monatsmiete.  

Möglichkeit zur Reduzierung des Vermieterrisikos :

Leider bewahrheitet sich die Aussage „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!“ regelmäßig. Vermieter sollten daher die Bonität eines Mietinteressenten heutzutage immer vor Abschluss des Mietvertrages sorgfältig prüfen. 
Mit dem Haus & Grund Solvenzcheck ist dieses für Mitglieder der Eigentümerschutz-Gemeinschaft schnell und preiswert möglich. Eine Anfrage kostet lediglich 15,00 Euro (zzgl. MwSt.). Diese Investition lohnt sich, da es überaus aufwendig werden kann, einen zahlungsunfähigen Mieter wieder aus der Wohnung zu räumen. Mit Gerichts-, Räumungs- und Sanierungskosten sind Kosten in Höhe von mehreren zehntausend Euro keine Seltenheit. Vermieter hatten in 2005 bundesweit  2,2 Milliarden Mietausfälle zu verkraften gehabt. Das bedeutet im Einzelfall oftmals die Insolvenz für den leid tragenden Vermieter.  

 

Haus & Grund Solvenzcheck  

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Angebot :

Wohnungsklima-Messgerät  : 25,00 €

http://www.haus-und-grund-eutin.de/Hygrometer_mit_Sensor.gif

 

Näheres hier : 

http://www.haus-und-grund-eutin.de/pfeil_blau_053.gif

 

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Onlineshop

Neu im Internet :

Onlineshop von Haus & Grund in Kiel   

Hier finden Sie rund um die Uhr - 24 Stunden lang - 7 Tage die Woche :

Mietverträge, Fachliteratur und vieles mehr, was für Sie als Haus- und Grundeigentümer wichtig ist !

Die OV-ID-Nummer von Haus&Grund Eutin lautet : 10423

geben Sie diese Nr. bitte bei der Anmeldung bzw. Bestellung von Online - Mietverträgen ein.

Sie unterstützen damit unsere Vereinsarbeit !

Zum Onlineshop von Haus & Grund in Kiel   

http://www.haus-und-grund-eutin.de/pfeil_blau_11.gif

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Sprechstundenzeiten in der Volksbank Eutin :

  

mittwochs von 14:00  - 16:00 Uhr

Ort 

Volksbank Eutin  Königstraße  11   ( Eingang : Stadtgraben )


Die Rechtsberatung durch einen Verbandsjuristen
(nur für Mitglieder):  findet jeden 1. Mittwoch im Monat      in der Zeit von : 14:00-16:00 in der Volksbank Eutin Königstraße 11   ( Eingang : Stadtgraben ) statt

Während der Sprechstunden in der Volksbank sind wir telefonisch nicht zu erreichen.  

 

Die Rechtsberatung durch einen Verbandsjuristen:

http://www.haus-und-grund-eutin.de/pfeil_blau_11.gif


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Copyright © 2008 Haus & Grund Eutin e.V. - zuletzt aktualisiert : 01.04.2011