|
Aktuelles Auswahl :
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Neues Förderprogramm des Landes Schleswig-Holstein Zuschüsse für private Vermieter mit einem Wohnungsbestand von bis zu 20 vermieteten Wohnungen und selbstnutzende Eigentümer Es gibt wieder Zuschüsse! Nach langen Verhandlungen konnte der Verband das Innenministerium Schleswig Holstein überzeugen, Mittel aus dem Wohnraumförderungsprogramm des Landes für echte Zuschüsse freizugeben. Das Programm startet am 15. Mai 2012. Die Richtlinien für das Zuschussprogramm sowie die dazugehörigen Anträge werden mit dem Programmstart auf der Homepage des Verbands : www.haus-und-grund-sh.de zum Herunterladen zur Verfügung gestellt. Hier finden Sie die wichtigsten Eckpunkte des Programms: .. Weiter ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Einladung zur Mitgliederfahrt nach Ellerhoop am 02.06.2012 siehe : Veranstaltungen
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Erhöhung der ZVO-Müllgebühren - was ist zu tun ? Für rund 30 % aller ZVO-Kunden steigen die Müllgebühren um rund 70%. Wählt man die angebotene vierwöchige Abfuhr, erhält man bei etwa gleichen Kosten nur noch die halbe Leistung. Dieses Vorgehen des ZVO ist nicht widerspruchslos hinzunehmen. Unser Landesverband hat deshalb die Überprüfung der Kostenkalkulation in Auftrag gegeben, ist jedoch noch zu keinem verwertbaren Ergebnis gekommen. Um in der Zwischenzeit nicht tatenlos zu bleiben, empfehlen wir, sich auf den Internetseiten der über den möglichen Widerstand, Musterschreiben und eine eventuelle Sammelklage informieren zu lassen,
oder legen Sie Widerspruch gegen Ihren Bescheid ein. Der Landesverband hat hierfür ein Musterschreiben vorbereitet : ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Beratung der Verbraucherzentrale in Eutin Kraftwerk im
Keller? Kleine Blockheizkraftwerke werden gefördert. Unabhängige Energieberatung der
Verbraucherzentrale am 7. & 21. Mai
2012 in Eutin Strom und
Wärme unabhängig von den großen Energieversorgern und gleichzeitig
klimaschonend selbst zu erzeugen – das ist die Idee hinter den kleinen
Blockheizkraftwerken (BHKW) für Eigenheime und kleine Mehrfamilienhäuser.
Die Anschaffung eines solchen BHKW wird seit April 2012 vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) finanziell gefördert. Was bei der Entscheidung für oder gegen ein BHKW zu beachten ist, erklärt Christian Scholz, Energieberater der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. „Wie große Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen erzeugen auch Mini- oder Mikro-BHKW gleichzeitig Strom und Wärme“, erläutert der Energieexperte. Dadurch werde der eingesetzte Brennstoff effizienter ausgenutzt, der Ausstoß von Treibhausgasen so gesenkt. Unter diesen Bedingungen bedeuteten BHKW also ein Plus an Effizienz und Klimaschutz. Neue BHKW bis zu einer elektrischen Leistung von 20 kW für Bestandsbauten können deshalb einen einmaligen Investitionszuschuss zwischen 1.500 und 3.450 Euro erhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind: So darf es in dem Gebiet, in dem die Anlage installiert werden soll, kein – ebenfalls die Vorteile der Kraft-Wärme-Kopplung bietendes – Fernwärmeangebot geben. Die Anlage selbst muss auf der BAFA-Liste der förderfähigen Anlagen geführt werden und hohe Effizienzanforderungen erfüllen. Zudem muss der Betreiber für die Anlage einen Wartungsvertrag abschließen. Doch selbst wenn eine Anlage förderfähig ist, bedeutet das nicht unbedingt, dass sie auch wirtschaftlich ist. Christian Scholz gibt zu bedenken: „Gerade im Einfamilienhaus werden oftmals nicht genug Betriebsstunden erreicht, um die Anlage auszulasten. Außerdem wird die produzierte Wärme nur während der Heizperiode richtig genutzt – im Sommer dagegen ist der Bedarf viel geringer. Auch das senkt die Effizienz der Anlage.“ Wer unsicher ist, ob ein kleines BHKW für das eigene Zuhause infrage kommt, sollte daher unbedingt eine unabhängige Beratung in Anspruch nehmen. Dort könnten die ökologische und wirtschaftliche Bilanz der Anlage für den konkreten Einzelfall beurteilt und so teure Fehlinvestitionen vermieden werden. Bei Fragen zu
Eignung und Wirtschaftlichkeit von Blockheizkraftwerken hilft die
Energieberatung der Verbraucherzentrale: Das nächste persönliche Gespräch in Eutin findet Mo., 7. & 21. Mai 2012 von 15:00 bis 18:00 Uhr im Bürgertreff (Lesezimmer), Stollbergstr. 8 mit unserem Energieberater Dipl.-Ing. Christian Scholz statt. Die notwendigen Termine für die persönliche Energieberatung der Verbraucherzentrale vergeben die Mitarbeiter des Rathauses gerne unter der Telefonnummer (04521) 793 222 oder 018 – 809 802 400 (0,14 EUR/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer). Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de Broschüre : Moderne Heiztechnik Die Beratung findet regelmäßig zu allen Energiethemen statt und wird gegen eine Kostenbeteiligung von 5 Euro/30 Minuten durch qualifizierte Fachleute - Architekten, Bauingenieure, Bauphysiker und Versorgungsingenieure - kompetent durchgeführt. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Guter Rat ist unabhängig Verbraucherzentrale
Schleswig-Holstein e.V. Andreas-Gayk-Straße
15, 24103 Kiel Tel:
0431 / 5 90 99 - 10 Durchwahl -170 , Fax: -77 Internet: www.verbraucherzentrale-sh.de/
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Sonderrundschreiben des
Landesverbandes 27.09.2007
Mietverträge
des Verbandes Bundesgerichtshof:
Quotenabgeltungsklausel für Schönheitsreparaturen unwirksam nachdem weit länger als ein Jahrzehnt die Quotenabgeltungsklausel im Rahmen der Regelung der Schönheitsreparaturen in den Wohnraummietverträgen des Verbandes (Wohnungen, Eigentumswohnungen, Eigenheime) unbeanstandet geblieben ist, hat der Bundesgerichtshof diese Klausel am 26. September 2007 für unwirksam erklärt. Die Entscheidung des
Bundesgerichtshofes hat nicht zur Folge, dass die gesamte Regelung der Schönheitsreparaturen
unwirksam wird. Vielmehr bleiben Mieter im Rahmen der Regelungen
verpflichtet, die Schönheitsreparaturen durchzuführen. In der Konsequenz hat
diese Entscheidung zur Folge, dass Vermieter Ansprüche auf eine anteilige
Kostenbeteiligung der Mieter an den Schönheitsreparaturen nicht mehr
durchsetzen können, wenn der Auszug vor Fälligkeit der Schönheitsreparaturen
erfolgt.
In den neuesten Mietverträgen sind diese Regelungen aktualisiert worden. Benutzen Sie für Neuabschlüsse unbedingt die aktuellen Mietverträge und vernichten alte, teilweise überholte Mietvertragsvordrucke !!! Zu Rückfragen stehen
die Verbandsjuristen den Mitgliedern gern zur Verfügung. |
|
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Neues zum WohnungsEigentumsGesetz
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
|
||||||||
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
|
|
Bonitätsanfrage - Betriebskostenabrechnung online
SolvenzCheck
Bevor Sie Ihre Immobile vermieten, sollten Sie sich Sicherheit über die
Zahlungsfähigkeit Ihres Mieters verschaffen!
Solvenzcheck/Bonitätsanfrage jetzt auch direkt bei uns !
Bei Vorlage eines ausgefüllten Auftrages zur Bonitätsanfrage und dem Formblatt : Mieterselbstauskunft,
können wir jetzt sofort dei Überprüfung online vornehmen.
Bitte denken Sie daran, dass für jede Überprüfung ein einzelner Auftrag vorliegen muss.
Bitte melden Sie sich für weitere Informationen bei uns : 04521 78142
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
|
|
|
|
|
||||||||||
![]()
Einzelpreis (ausgefüllt mehrfach druckbar)
|
Rabatte
|
|
|
|
|
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
|
Verfassungsgemäße
Grundsteuer :
|
Zur Internetseite des Verbandes von Haus&Grund zur Erbschaftssteuer
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
|
Ehrlich währt am längsten... Mieter müssen ihrem neuen Vermieter die ganze Wahrheit sagen. Entscheidung des Landgerichts Bonn (Az. 2 T 312/05). Danach
darf ein Mieter nicht verschweigen, wenn ihm das vorherige Mietverhältnis
wegen Mietrückständen gekündigt worden war. Vielmehr muss er den neuen
Vermieter ungefragt auf diesen Sachverhalt hinweisen. Somit kann dieser
frei entscheiden, ob er dennoch den Mietvertrag zustande kommen lassen
will. Der neue Vermieter ist berechtigt, den neuen Vertrag unverzüglich
wegen arglistiger Täuschung anzufechten und auf Räumung zu klagen,
sofern der Mieter seine Mietschulden aus dem bisherigen Mietverhältnis
verheimlicht hat. Nach dieser Entscheidung müssen Vermieter nicht
abwarten, bis die Voraussetzungen für eine außerordentliche fristlose Kündigung
vorliegen, z. B. der Zahlungsverzug mit mehr als einer Monatsmiete. Möglichkeit zur Reduzierung des Vermieterrisikos : Leider
bewahrheitet sich die Aussage „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist
besser!“ regelmäßig. Vermieter sollten daher die Bonität eines
Mietinteressenten heutzutage immer vor Abschluss des Mietvertrages sorgfältig
prüfen. |
||
|
|
||
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
|
Um
PDF-Dateien nutzen zu können, benötigen Sie den Acrobat Reader, den Sie
kostenlos für alle Betriebssysteme bei Adobe
erhalten. |
|||||||||||||||||||||
|
Copyright © 2008 Haus & Grund Eutin e.V. - zuletzt aktualisiert : 01.04.2011 |
|||||||||||||||||||||